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Annahme Ihrer Zuwendung durch den Stadtrat in öffentlicher Sitzung

Sehr geehrte Spenderin, sehr geehrter Spender,

wir danken Ihnen im Namen des Gewandhauses zu Leipzig herzlich für Ihre Spendenzusage.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß § 73 Absatz 5 der Sächsischen Gemeindeordnung der Stadtrat in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen entscheidet. Die Transparenz bei der Annahme von Spenden soll das Vertrauen der Allgemeinheit in die Neutralität und Sachlichkeit von kommunalen Entscheidungen schützen.

In Umsetzung dieser Gesetzesnorm meldet das Gewandhaus der Stadtkämmerei monatlich die eingegangenen bzw. angekündigten Spenden und Schenkungen. Die Stadtkämmerei legt dem Stadtrat eine monatliche Aufstellung aller einzelnen Spenden und Schenkungen unter Nennung des Spenders und der Angabe der Zuwendungshöhe zur Beschlussfassung vor. Mit Ihrer Spende stimmen Sie dieser Verfahrensweise der Annahme Ihrer Zuwendung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zu.

Wir möchten Sie zudem darüber in Kenntnis setzen, dass der Freigabeprozess der Zuwendungen in der Regel durchschnittlich drei Monate in Anspruch nimmt.

Für eine Spende ab einer Höhe von 300 Euro erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung. Wünschen Sie eine solche Bescheinigung auch bei einem geringeren Spendenbetrag, wenden Sie sich bitte an Frau Peggy Melzer unter der E-Mail: meinbeitrag@gewandhaus.de.